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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in der Augsburger Straße 2 mit Schaffung von Stellplätzen Nähe Jägerberg wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss bzw. im Bau- und Planungsausschuss bzw. im Marktgemeinderat behandelt:

 

  • Bauantrag im Bau- und Umweltausschuss am 20.01.2020, Einvernehmen mit 9:4 Stimmen nicht erteilt (Vorl.-Nr. 2019/3217)
  • Bauantrag im Bau- und Planungsausschuss am 15.06.2020, Einvernehmen mit 13:0 Stimmen nicht erteilt (Vorl.-Nr. 2019/3217-01)
  • Formlose Voranfrage im Bau- und Planungsausschuss mit Ortsbegehung am 14.07.2020, Einvernehmen zu zwei offenen Stellplätzen 8:3 abgelehnt, Einvernehmen zu 3 offenen Stellplätzen mit 11:0 Stimmen erteilt; (Vorl.-Nr. 2019/3217-02)
  • Bauantrag im Bau- und Planungsausschuss am 07.09.2020, Geschäftsordnungsantrag von Ersten Bgm. Mayer auf Vertagung bis zur nächsten MGR-Sitzung wegen Parkplatzsituierung direkt an der Straße, 13:0 Stimmen; (Vorl.-Nr. 2019/3217-03)
  • Bauantrag im Marktgemeinderat am 17.09.2021, Einvernehmen erteilt, Anerkennung von 3 offenen Stellplätzen am Jägerberg zum Stellplatznachweis, Zustimmung Ablöse von 4 weiteren Stellplätzen; 25:0 Stimmen zugestimmt (Vorl.-Nr. 2019/3217-03).

 

Aktuell ist das Vorhaben durch das Landratsamt noch nicht genehmigt. Nun wurden seitens des Bauherrn im Landratsamt am 29.04.2021 erneut neue Planunterlagen direkt im Landratsamt eingereicht. Da der Markt Mering seit der Einvernehmenserteilung im September 2020 im Februar 2021 eine eigene Abstandsflächensatzung erlassen hat, wurde der Markt Mering vom Landratsamt Aichach-Friedberg nun mit Schreiben vom 22.06.2021 zur erneuten Stellungnahme aufgefordert.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      24.06.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  24.08.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind zwei baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Zu den geänderten Plänen wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt, diese sind somit nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die geänderten Planunterlagen beziehen sich nur auf das Wohn- und Geschäftshaus in der Augsburger Straße, die ursprünglich kritischen Stellplätze am Jägerberg werden in dieser Änderungsplanung nicht mehr thematisiert. Das geplante Gebäude wurde in der Kubatur selbst nicht mehr verändert, die Geschossigkeit und Gesamthöhe ändern sich nicht mehr. Es wurden lediglich Grundrissänderungen vorgenommen. In Bezug auf das Referenzobjekt Marktplatz 8 fügt sich das Gebäude nach wie vor problemlos gemäß § 34 BauGB ein. Hier wird auf die ausführlichen Erläuterungen der vorherigen Vorlagen verwiesen.

Durch die Grundrissänderungen ändern sich die Wohnflächen in einigen Wohnungen. Ein Mehr-/Minderbedarf hinsichtlich der Stellplätze gemäß Satzung entsteht nicht. Ein Änderungsvertrag zum bereits am 24.09.2020 geschlossenen Stellplatzablösevertrag ist somit nicht notwendig.

 

Bereits das Bestandsgebäude kann auf nahezu allen Seiten keine oder nahezu keine Abstandsflächen einbringen, da es fast vollumfänglich direkt ohne Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze errichtet wurde. Somit konnten auch nach der alten BayBO die Abstandsflächen nicht bzw. nicht vollständig eingebracht werden. Selbst mit den reduzierten Abstandsflächen nach der neuen BayBO hätten die Abstandsflächen nicht eingebracht werden können. Da der Markt Mering im Februar 2020 eine eigene Abstandsflächensatzung erlassen hat, liegt nun die Zuständigkeit für eine Abweichung auch beim Markt Mering. Da im Altort nahezu keine Gebäude die Abstandsflächen einbringen können und der Marktgemeinderat ja bereits das Einvernehmen für das Bauvorhaben im September 2020 erteilt hatte, könnte hier aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung erteilt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: 33.000 € gemäß geschlossenen Stellplatzablösevertrag vom 24.09.2020

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur geänderten Planung, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering durch das Landratsamt im Genehmigungsverfahren bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu.

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Anlage/n
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  • gezeichneter Lageplan neu
  • geänderte Eingabeplanung neu
  • letzter Beschlussbuchauszug 07.09.2020/17.09.2020 mit vorheriger Eingabeplanung ((auf das Beifügen älter Beschlussbuchauszüge/vorheriger Planungen wurde aus ökologischen und technischen (Dateigröße) Aspekten verzichtet.))

 

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