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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben – Errichtung eines Mehrfamilienhauses wurde im Jahr 2018 3x in abgeänderter Form im Bau- und Umweltausschuss behandelt (09.04.2018 – Vorl.-Nr. 2018/2078, 04.06.2018 – Vorl.-Nr. 2018/2078-01 und am 05.11.2018 – Vorl.-Nr. 2018/2078-02). Zur letzten Planung hat der Bau- und Umweltausschuss das Einvernehmen mit 9:3-Stimmen erteilt. Am 28.01.2019 ist eine Baugenehmigung durch das Landratsamt ergangen, das Gebäude wurde inzwischen errichtet.

 

Laut Architekt ist die Dachgeschosswohnung aufgrund der sehr flachen Dachneigung nur begrenzt nutzbar. Daher wurde nun ein Tekturantrag eingereicht, der den Einbau von Dachgauben auf der Südseite umfasst. Es soll eine insgesamt 9,93 Meter breite Gaube mit zwei Gaubenfenstern von jeweils 2,45 Meter Breite, sowie eine weitere, 3,72 Meter breite Gaube mit einem 2,45 Meter breiten Fenster eingebaut werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      02.06.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  02.08.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Einer der beider Nachbarn (südlicher Nachbar) hat dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Die Unterschriften sind baurechtlich somit allerdings nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung sind bereits vielfach Gauben vorhanden. Die geplante Maßnahme fügt sich daher nach § 34 BauGB ein.

 

Durch den Einbau der Gauben entstehen im Dachgeschoss 33,05 m2 zusätzliche Wohnfläche. Die Wohnfläche erhöht sich somit von 128,43 m2 auf 161,48 m2. Gemäß dem Genehmigungsbescheid vom 28.01.2019 waren für das Bauvorhaben 13 Stellplätze erforderlich.

 

 

Da nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ab einer Wohnfläche von 150 m2 3 Stellplätze erforderlich sind (darunter 2 Stellplätze) erhöht sich der Stellplatzbedarf auf insgesamt 14 Stellplätze (12,5 Anwohnerstellplätze plus 1,25 Besucherstellplätze). Alle notwendigen 14 Stellplätze sind bereits vorhanden (Am 18.06.2018 wurde in Absprache mit dem Architekten ein zusätzlicher oberirdischer Stellplatz ergänzt, da sonst die notwendigen oberirdischen Stellplätze nicht ausreichend vorhanden gewesen wären). Der Stellplatznachweis ist somit bereits durch den Bestand erbracht.

 

Die Gauben können die notwendige Abstandsfläche nach der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering nicht nachweisen. Es wird deshalb mit dem Bauantrag eine Abweichung beantragt. Bezüglich der Begründung wird auf den beigefügten Abweichungsantrag verwiesen. Der einzige, direkt betroffene, südliche Nachbar hat wie unter III.) erwähnt, der vorliegenden Planung schriftlich zugestimmt. Die südwestliche Gaube kann auf der gesamten Breite von 9,93 Meter die Abstandsfläche mit einer Tiefe von 1,85-1,90 Meter nicht einhalten, die südöstliche Gaube kann ebenfalls auf der gesamten Breite von 3,72 Meter die Abstandsfläche auf einer Tiefe von 1,75-1,80 Meter nicht vollständig einbringen. Die Entscheidung über eine Abweichung von den Vorgaben dieser Satzung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die die Bauaufsichtsbehörde zusammen mit dem Markt Mering zu treffen hat.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch die Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren zu.

 

Alternativbeschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch die Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren nicht zu.

 

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan, Abstandsflächenplan
  • Abweichungsantrag Abstandsflächen
  • Letzter Beschlussbuchauszug zum Vorhaben (2018/2078-02). (Auf das Beifügen der vorherigen Beschlussbuchauszüge 2018/2078 /-01 samt Anlagen wurde aus ökologischen Gründen verzichtet).

 

 

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