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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.06.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Neuausbau eines Dachgeschosses und Aufbau von Dachgauben, Adolf-Kolping-Straße 7
  2. Neubau einer Terrassenüberdachung, Ahornweg 8

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Neubau eines Kinderhortes – 1. Tektur, Klostergasse 4 (lt. MBA nur geringfügige Planänderung, daher kein erneutes Einvernehmen erforderlich)
  2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Am Mühlanger 7
  3. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit neuem Dachstuhl und Errichtung zweier Satteldachgauben, Schoßmühlstraße 17

 

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Anlage/n
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