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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Markt Mering beantragt die Sanierung der Freisportanlage an der Tratteilstraße. Es soll zudem am Hauptfeld eine Flutlichtanlage errichtet werden. Darüber hinaus wird die Errichtung zweier Garagen beantragt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      19.07.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  19.09.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.10.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind insgesamt 7 baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die Nachbarn wurden laut Marktbauamt aus Zeitgründen mit separatem Schreiben mit Planexemplar beteiligt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage lagen noch keine Nachbarunterschriften vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Die Sanierung ist laut Auskunft des Landratsamtes gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c) BayBO an sich verfahrensfrei. Es ist jedoch trotzdem ein Bauantrag notwendig, da die Flutlichtmasten mit einer Höhe von 18 Meter die verfahrensfreie Höhe von 10 Meter überschreiten. Es sollen zudem zwei weitere Doppelgaragen mit den Grundmaßen 6,0 x 6,0 x 2,5 Meter errichtet werden. Diese überschreiten ebenfalls mit 90 m3 Brutto-Raumvolumen die verfahrensfreie Größe von 75 m3 Raumvolumen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO und sind demnach genehmigungspflichtig.

 

Eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung bezüglich der sich mit dem Sportheim überdeckenden Abstandsflächen eines Flutlichtmastens ist nicht notwendig, da es sich bei den Flutlichtmasten nicht um Gebäude oder bauliche Anlagen mit gebäudeähnlicher Wirkung (vgl. Art. 6 Abs. 1 BayBO) handelt, welche Abstandsflächen auslöst. Sie sind somit Abstandsflächenfrei. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen ergibt sich nicht, insgesamt errechnet sich bei einer Maximalauslastung ein Bedarf von 58 Stellplätzen bei insgesamt 111 zur Verfügung stehenden Stellplätzen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung: Gesamtkosten gemäß Baubeschreibung 2.023.723,00 €

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: 2.023.723,00 €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, das sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Lageplan, Eingabeplan

 

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