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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In dem landwirtschaftlichen Gebäude Bergstraße 4 soll im Bereich des Stadels eine Wohneinheit mit 124,83 m2 Wohnfläche untergebracht werden. Das Obergeschoss und das Dachgeschoss werden dabei zu Wohnräumen ausgebaut und dieser Wohneinheit zugeordnet. Darüber hinaus wird ein Zwerchgiebel erstellt und Dachgauben, sowie Dachflächenfenster in das Gebäude eingebaut.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      12.07.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  12.09.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   13.09.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Insgesamt sind 3 baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die Unterschriften vom südlichen und östlichen Nachbargrundstück sind erbracht, vom westlichen Nachbarn liegt keine Unterschrift vor. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein.

 

Insgesamt werden 4 Stellplätze für die 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück nachgewiesen (eine im Gebäude integrierte Garage und 3 offene Stellplätze zwischen Gebäude und Straße). Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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