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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 12.05.2021:

Aus bauleitplanerischer Sicht weisen wir auf Folgendes hin:

Art der baulichen Nutzung:

Im Bereich SO 2 sind soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig. Errichtet werden soll eine allgemeinmedizinische Praxis und eine Osteopathiepraxis mit Gruppentherapieangebot. Wir weisen darauf hin, dass Arztpraxen nicht unter den Begriff der Anlagen für gesundheitliche Zwecke fallen (vgl. Fickert, Fieseler, Kommentar zur BauNVO, 13. Auflage, § 4 BauNVO, Rn. 6.2).

Wir empfehlen daher dringend, die Art der Nutzung für den Bereich SO 2 neu zu definieren.

 

Bemaßung der Baugrenzen:

Zur KlarsteIlung und späteren Nachprüfbarkeit wird gebeten, die Baugrenzen vollständig zu vermaßen.

Freistellungsverfahren?

 

Unter Bezug auf die beiliegende Stellungnahme des Immissionsschutzes darf mitgeteilt werden, dass Vorhaben, die keine Sonderbauten im Sinne des Art. 2 Abs. 4 BayBO sind, grundsätzlich

auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht werden können.

Gem. Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayBO können die Gemeinden die Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für bestimmte handwerkliche und gewerbliche Vorhaben jedoch auch generell ausschließen. Die Formulierung "bestimmte Vorhaben" stellt keine Einschränkung der Ermächtigung dar, sondern beinhaltet die Anforderung, in der entsprechenden Regelung (des Bebauungsplanes) die betreffenden Vorhaben eindeutig zu bezeichnen. Demgemäß können alle handwerklichen und gewerblichen Bauvorhaben von der Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen werden.

Über die Anwendung dieser Regelungsmöglichkeit sollte die Gemeinde zweckmäßigerweise im Rahmen des Aufstellungsverfahrens dieses Bebauungsplanes entscheiden.

Nicht ausgeschlossen werden kann demnach das Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Praxen.

Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Zulässigkeiten im Bereich SO 2 werden ergänzt, damit auch Arztpraxen zulässig sind. Der Anregung wird gefolgt.

 

Die Bemaßungen der Baugrenzen werden redaktionell ergänzt. Der Anregung wird gefolgt.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern.

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Anlage/n
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