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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 17.06.2021:

Die Aufnahme eines eigenen Kapitels „2. Insektenfreundliche Pflege der Grünflächen“ unterstreicht das Bewusstsein der Gemeinde Steindorf um das Thema Insektenschutz. Mit den entsprechenden Maßnahmen schafft sie günstige Voraussetzungen, präsentiert das Thema vorbildlich der Gesellschaft und setzt zeitgemäße Maßstäbe in der Bauleitplanung.

 

Verwendung autochthoner Gehölze und autochthonen Saatguts

„Vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Anstrengungen zur Vermeidung der Florenverfälschung und des damit verbundenen Schutzes der Biodiversität sollte die Verwendung autochthoner Gehölze sowie autochthonen Saatguts auf öffentlichen Grünflächen festgesetzt werden.“ Diese Bemerkung aus der naturschutzfachlichen Stellungnahme vom 22. Februar 2021 wird wiederholt aufgegriffen, da die Artenliste in Abschnitt 1 der textlichen Hinweise zahlreiche nichtheimische Gehölze enthält.

Nichtheimische Arten können über Grünabfälle oder ihre individuellen und ggf. sehr effizienten Ausbreitungsstrategien in die freie Landschaft gelangen. Bei Ausbildung von Dominanzbeständen verdrängen sie die heimische Flora und Fauna. Auf solchen Standorten wird die Lebensgemeinschaft in ihrer Artenausstattung stark reduziert, sodass ihre Lebensraumfunktionen erheblich dezimiert werden. Daher sollte die Artenliste zugunsten der heimischen Gehölze angepasst werden.

Eine überschaubare und lesenswerte Beschreibung der ökologischen Funktionen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten formulierte Herr Dr. agr. Wolfgang Zehlius-Eckert von der Technischen Universität München. Sie erschien in der Ausgabe 1/2009 der „Laufener Spezialbeiträge“, die von der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) herausgegeben wird. Einen digitalen Zugriff finden Sie auf den Webseiten der ANL unter Startseite >> Publikationen >> Spezialbeiträge.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Gemeinde Steindorf ist das Thema Florenverfälschung bewusst. Jedoch sind die heimischen Gehölze zumeist nicht für die gegenüber der Landschaft extremeren Klimabedingungen im Siedlungsraum und z.B. auf Parkplätzen u.s.w. geeignet.

Um jedoch an der Schnittstelle zur freien Landschaft einer Florenverfälschung vorzubeugen, werden alle Ortsrandeingrünungen auf öffentlichem Grund mit autochthonen Gehölzen hergestellt. Die textliche Festsetzung (2) 2.b) wird dahingehend geändert, dass auch für die östlichen Heckenstrukturen, östlich der Gemeinbedarfsfläche Bürgerhaus mit autochthonen Gehölzen ausgebildet wird.

Der Anregung wird teilweise stattgegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert.

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Anlage/n
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