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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 02.06.2021:

B) Textliche Festsetzungen

§ 3 Abs. 3 Ziffer 2

Zum 01.06.2021 ist eine Gesetzesänderung des Art. 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung in Kraft getreten. Hiernach bleiben bei der Ermittlung der mittleren Wandhöhe die Giebelflächen von giebelständigen Grenzgebäuden bei einer Dachneigung von bis zu 45 Grad nun wieder unberücksichtigt (vgl. Rechtslage vor Inkrafttreten der BayBO-Novelle zum 01.02.2021).

Die vorgesehene Regelung im Bebauungsplan kann daher entfallen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die zwischenzeitliche Änderung der BayBO-Novelle hat zur Folge, dass diese Festsetzung nicht mehr notwendig ist. Die Festsetzung wird deshalb gestrichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert.

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Anlage/n
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