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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steindorf Ost“ gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 statt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 29.07.2021 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 28 „Steindorf Ost“ bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und der Begründung als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 28 „Steindorf Ost“ mit Begründung in der Fassung vom 29.07.2021 bekannt zu machen.

 

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Anlage/n
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Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

jeweils in der Fassung vom 29.07.2021 

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