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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 24.06.2021:

zu o.g. Planung teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände oder Bedenken bestehen.

Jedoch sollte –wie in unserer ersten Stellungnahme bereits gefordert- in der textlichen Festsetzung neben den allgemeinen landwirtschaftlichen Immissionen auch auf die entschädigungslose Duldungspflicht allgemein und in Bezug auf möglichen Geruchsimmissionen von der nordwestlich gelegenen Rindermasthaltung aufgenommen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Stellungnahme bezieht sich auf die BP-Ebene und wird im entsprechenden Verfahren behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfes der 9. Flächennutzungsplanänderung.

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Anlage/n
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