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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, welche anläßlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“ erforderlich wurde.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.05.2021 bis 25.06.2021 gingen Bedenken und Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 29.07.2021 eingearbeitet, so dass nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt den Feststellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2021 unter Berücksichtigung der Änderungen aus der vorangegangenen Abwägung der Träger öffentlicher Belange.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 9. Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt Aichach-Friedberg vorzulegen.

 

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Anlage/n
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Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 29.07.21     

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