- Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beantragte bereits am 05.03.2012 die Errichtung eines Bade-Ruheraumes nördlich des Wohnhauses Sonnenblumenring 33. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der Sitzung vom 16.04.2012 mit dem Bauantrag befasst und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seitens des Landratsamtes wurde am 11.06.2012 ein Genehmigungsbescheid mit den Befreiungen von der Baugrenze, Dachneigung und Dachform erlassen. Nun wurde bezüglich dieses Vorhabens am 02.08.2021 ein Tekturplan eingereicht.
Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag ist an dem Baukörper nun zusätzlich eine Erweiterung nach Osten (2,80 Meter x 5,90 Meter) vorgesehen. Hier sollen zwei kleine Räume (Umkleide und Sauna) entstehen. Zudem soll das Gebäude nun nicht mehr mit Satteldach, sondern mit einem Flachdach errichtet werden.
- Fiktionsfrist
Eingang: 02.08.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 02.10.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.10.2021
- Nachbarbeteiligung
Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II“. Die nördliche Baugrenze ist durch das Vorhaben komplett überschritten, so dass hiervon eine Befreiung notwendig ist. Der Bebauungsplan regelt unter Nr. 5.3, dass die Dächer von Nebengebäuden als Satteldächer mit 45° bis 52° Dachneigung auszuführen sind. Auf die beigefügte Beschlussvorlage vom 16.04.2012 wird verwiesen. Da im Plangebiet bereits zahlreiche Befreiungen ausgesprochen wurden, u.a. ja auch für dieses Vorhaben, kann hier eine Befreiung erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: