- Beschreibung des Vorhabens
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat das Bauvorhaben zur Errichtung eines Carport in der Wankstraße 7 mit Bescheid vom 07.10.2011 genehmigt. Im Vorfeld wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Gemeinderat Schmiechen mit Beschluss vom 01.08.2011 ohne Gegenstimmen erteilt. Der Bauherr hat die Baugenehmigung bereits 3x in den Jahren 2015, 2017 und 2019 verlängern lassen. Nun soll die Baugenehmigung erneut um zwei weitere Jahre verlängert werden. Dies hat der Bauherr schriftlich beim Landratsamt beantragt. Das Landratsamt bitte nun die Gemeinde um Stellungnahme binnen eines Monats.
- Fiktionsfrist
Eingang: 07.10.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: *
Nächste Gemeinderatssitzung: 06.12.2021
- Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Im ursprünglichen Baugenehmigungsverfahren haben die Eigentümer eines Nachbargrundstückes dem Bauantrag, sowie einer Abstandsflächenübernahme schriftlich zugestimmt. Der Eigentümer des anderen Nachbargrundstückes hatte dem Vorhaben nicht zugestimmt, hat aber eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides vom Landratsamt erhalten.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Eine bestehende Baugenehmigung kann gemäß Art. 69 Abs. 2 BayBO auf Antrag um zwei weitere Jahre verlängert werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung „Satzung über die Festsetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ort Schmiechen im Bereich des Alpenweges“ (§ 34 Abs.4 Nr. 3 BauGB). Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der Ortsrandsatzung vom 13.04.1995. Das Vorhaben fügt sich darüber hinaus in die nähere Umgebung ein, die ursprüngliche Baugenehmigung wurde nach § 34 Abs. 1 BauGB im Jahr 2011 durch das Landratsamt erteilt. Es sprechen daher keine Gründe gegen eine Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: