Zur Errichtung eines Gesundheitszentrums ist ein Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht worden. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“ sind eingehalten. Im Grunde wäre eine Behandlung im Freistellungsverfahren möglich.
Bereits im Bauleitverfahren wurde von Seiten des Landratsamtes im Einvernehmen mit dem Bauherren befürwortet hier ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Insbesondere sollten speziell die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens Beachtung finden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“. Nach den Vorgaben des Art. 58 BayBO wäre ein Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren einzureichen. Die Gemeinde kann jedoch entsprechend des Art. 58 Abs. 1 Nr. 5 BayBO erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Um hier den Belangen des Landratsamtes Aichach-Friedberg nachzukommen, wird empfohlen ein Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Der Bauherr hat sein Einverständnis zu dieser Vorgehensweise erklärt.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: