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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Im südöstlichen Grenzbereich des Baugrundstückes soll eine Doppelgarage mit 8,99 x 6,99 m errichtet werden. Das Einfahrtstor ist nach Norden ausgerichtet um die Kreuzungssituation Raiffeisen- Schul- und Kirchstraße nicht zu beeinträchtigen. Gleichzeitig ist kein Stauraum erforderlich, da die Garagenzufahrt nicht an der öffentlichen Verkehrsfläche anliegt.

Das Geländeniveau des Baugrundstückes liegt im Grundstücksgrenzgrenzbereich mit ca. 80 cm über dem Straßenniveau. Das Garagengebäude wird mit einer Wandhöhe von 3,0 m im Mittel auf das Straßenniveau ausgerichtet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Doppelgarage ist im Baugenehmigungsverfahren zu beantragen, da das Maß von 50 m² bebauter Grundfläche für verfahrensfreie Vorhaben mit den beantragten 54,95 m² überschritten wird.

Baurechtlich beurteilt fügt sich das Garagengebäude ein.

Von Seiten der verkehrsrechtsbehörde ist zu diesem Bauantrag eine Stellungnahme angefordert worden. Das Ergebnis wird hier noch ergänzt oder spätestens in der Sitzung vorgetragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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