I. Beschreibung des Vorhabens
Auf dem Grundstück Hermann-Löns-Str. 3 ist bereits eine Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten genehmigt. Das hier beantragte Dreifamilienwohnhaus soll an die genehmigte Wohnanlage im Osten angebaut werden. Im Erdgeschoß und in den zwei darüber liegenden Vollgeschossen entsteht jeweils eine Wohneinheit. Die Gesamthöhe des Dreifamilienhauses liegt unter der finalen Gebäudehöhe der bereits genehmigten Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten.
Die Stellplatzberechnung ist so ausgelegt, dass alle Gebäude, die beantragt und umgesetzt werden sollen, hierin berücksichtigt sind. Das genehmigte 5-Familienhaus löst aufgerundet einen Stellplatzbedarf von 8 Stellplätzen aus. Für das Dreifamilienwohnhaus sind 4 Stellplätze nachzuweisen. Für beide Wohnhäuser sind Besucherstellplätze nachzuweisen, da mehr als 6 Wohneinheiten errichtet werden. Die gemeindliche Stellplatzsatzung sieht hier einen Stellplatznachweis von 10 % des Stellplatzbedarfes für Besucher vor. Rechnerisch sind dies 2 Besucherstellplätze. Im Gesamten sind also 14 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Tatsächlich sind auf dem Baugrundstück 15 Stellplätze dargestellt. Der Stellplatzbedarf mit 14 Stellplätzen ist erfüllt.
Die Abstandsflächen sind laut Planunterlagen auf eigenem Grundstück nachgewiesen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 09.12..2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 09.02.2022
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 07.02.2022
III. Nachbarbeteiligung
Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden unter Bezugnahme auf die Corona-Pandemie nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Der Stellplatznachweis mit den erforderlichen 14 Stellplätzen ist erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: