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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben zum Gaubenaufbau auf das bestehende Mehrfamilienhaus in der Lessingstraße 2 wurde bereits mehrfach im Bau- und Planungsausschuss behandelt:

 

  • Nach der ersten Planung sollten noch zwei Gauben eingebaut werden. Der Bau- und Planungsausschuss hatte zu dieser Planung am 22.07.2021 das gemeindliche Einvernehmen mit 12:0-Stimmen nicht erteilt, da sich die Planung aus Sicht des Bau- und Planungsausschusses nicht eingefügt hätte (Sitzungsvorlage Nr. 2018/2078-03).
  • Da das Landratsamt ebenfalls der Auffassung war, dass sich die Planung vom Juli 2021 nicht einfügt, wurde vom Bauherrn eine Umplanung vorgenommen. Statt zwei Gauben soll gemäß der geänderten Planung nur noch eine Gaube mit geringfügig reduzierter Breite errichtet werden. Diese Änderungen wurden in Absprache mit dem Landratsamt vorgenommen. Gemäß den damaligen Erläuterungen des Landratsamtes ist diese Planung genehmigungsfähig, da die Gaubenbreite weniger als 50 % der gesamten Firstlänge beträgt. Der Bau- und Planungsausschuss vertrat jedoch weiterhin die Auffassung, dass sich das Vorhaben nicht einfüge und erteilte das gemeindliche Einvernehmen am 11.10.2021 erneut mit 11:2-Stimmen nicht (Vorl.-Nr. 2018/2078-04).
  • Mit Schreiben vom 25.10.2021 erläuterte das Landratsamt ihre Rechtsauffassung und forderte die Gemeinde auf, das Einvernehmen nun zu erteilen oder die Ablehnung rechtlich zu begründen. Das Vorhaben wurde daraufhin erneut am 08.11.2021 im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen erneut mit 12:1-Stimmen nicht. Als Begründung wurde angegeben, dass das Gebäude in der ursprünglichen Ausführung bereits als Grenzfall des Einfügens gesehen wurde und durch die zusätzliche Baumaßnahme das zulässige Maß der baulichen Nutzung überschritten ist (Vorl.-Nr. 2018/2078-05)

 

Mit Schreiben vom 07.12.2021 kündigt das Landratsamt Aichach-Friedberg nun die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens an gibt dem Markt Mering bis 31.01.2022 nach Art. 67 Abs. 4 BayBO Gelegenheit, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

 

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      14.12.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.02.2021

 

* keine Fiktionsfrist i.S.d. § 36 BauGB, aber Fristsetzung durch das LRA bis 31.01.2022.

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung wurden keine (erneuten) Nachbarunterschriften vorgelegt. In der ursprünglichen Planung vom Juni 2021 hatte der von den Gauben betroffene, südliche Nachbar der Planung zugestimmt. Der östliche Nachbar hatte keine Unterschrift geleistet. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung sind bereits zahlreich Gauben vorhanden, das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Auf die Erläuterungen in den bisherigen Sitzungsvorlagen wird verwiesen. Es wird zudem auf die Erläuterungen des Landratsamtes im beigefügten Schreiben vom 07.12.2021 verwiesen. Nach Auffassung ist die wiederholte Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig erfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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