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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ aufzuheben und mit dem Aufhebungsverfahren das Büro Arnold aus Kissing beauftragt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Aufhebung kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so dass nach Billigung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Westlich des Kappelweges in der Fassung vom 10.01.2022, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.

 

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Anlage/n
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Planzeichnung mit Satzungstext

Begründung

Jeweils in der Fassung vom 10.01.22 

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