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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Bei den anstehenden Arbeiten zur Verlegung der Glasfaser- und Stromleitungen im Bereich der Bahnhofssiedlung ist davon auszugehen, dass diese Leitungen im Gehwegbereich eingebaut werden.

 

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde angeregt, im Zuge der Arbeiten die Gehwege der Leonrod- und der Thünefeldstraße zu erneuern bzw. umzugestalten.

Der Gehweg in der Thünefeldstraße ist auf der gesamten Breite 1,45 m breit und in einem größtenteils guten Zustand. Die Breite der Sraße ohne Gehweg beträgt 5,50 m. Die Breiten für Gehweg und auch für die Anliegerstraße ist auch nach den heutigen Maßstäben völlig ausreichend.

 

Im Bereich der von-Leonrod-Straße ist im Bereich zwischen der Haus Nr. 1 bis 7 der Gehweg nur 1,00 m breit und die Straße misst nur 5,00 m. Im restlichen Bereich der von Leonrod-Straße ist die gleiche Situation vorzufinden wie in der von Thünefeld-Straße (Gehweg 1,45, Straße 5,50 m). Von der Haus Nr. 1 bis 7 (ca. 95 m) bietet es sich an, im Zuge des Kabelausbaus den Gehweg zurückzunehmen und nur noch einen Mehrzeweckstreifen zur Verfügung zu stellen, welcher auch zum Parken verwendet werden kann.

Die Kosten für den Rück- und Umbau wurden auf ca. 31.000,- € geschätzt. Da in dem Zuge auch Sanierungsarbeiten im Sstraßenbereich mit ausgeführt werden müssen, ist mit einem Kostenaufwand von ca. 50.000,- € zu rechnen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die erforderliche Ausgabe für die erforderlichen Arbeiten in Höhe von ca. 50.000,- € ist im Haushalt für 2022 zu berücksichtigen.

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und dem Zustand des Gehwegs in der von Leonrod-Straße und stimmt der Umgestaltung des Gehwegs im Zuge der Kabelverlegungsarbeiten im Bereich der Haus Nr. 1 bis 7 mit Ausbildung als Mehrzweckstreifen einschl. erforderlichen Straßensanierungsarbeiten mit Kosten in Höhe von brutto ca. 50.000,- € zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt Kostenangebote einzuholen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Anlage/n
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Lagepläne 

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