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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Am 29.10.2021 wurde vom Landratsamt ein Bauantrag zur Sanierung des Umkleidetraktes und der Geräteräume in der Amberieu-Sporthalle eingereicht. Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 06.12.2021 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt, auf die beigefügte Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Um die Nutzung aufrecht zu erhalten, sollen während der Bauphase Interimscontainer westlich der Amberieu-Sporthalle auf dem Basketballfeld überwiegend auf Grund des Marktes Mering aufgestellt werden. Diesbezüglich wurde nun vom Landratsamt Aichach-Friedberg ein weiterer Bauantrag eingereicht. Die Containeranlage ist mit einer Außenfläche von 15,23 x 24,40 Meter geplant und umfasst 8 Umkleidekabinen und eine WC/Duschenanlage. Es ist ein Zugang von Süden, sowie ein Durchgang direkt zur Sporthalle geplant. Die eingeschossige Anlage hat eine Höhe von 3,0 Meter.

 

Das Vorhaben wurde bereits zwischen dem Marktbauamt und dem Landratsamt besprochen, das Marktbauamt hat bereits grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Laut Aussage des Landratsamtes sollen die Interimscontainer für maximal 12 Monate aufgestellt werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      20.01.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  20.03.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.03.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind sechs baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden, Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebungsbebauung ein.

 

 

Die Interimscontainer halten die Abstandsflächen zur Amberieusporthalle nicht ein. Es wird eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt (siehe Anlage). Da es sich um eine temporäre Anlage handelt, ist aus Sicht der Verwaltung hier eine Abweichung vertretbar.

 

Es wird zudem ein Antrag auf Entfall des Stellplatznachweises gestellt. Auch dies ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der zeitlichen Befristung und der Tatsache, dass es sich nicht um eine zusätzliche Nutzung handelt, nachvollziehbar. Da die Stellplatzsatzung des Marktes Mering bezüglich Sporthallen keine Vorgaben trifft, ist diese hinsichtlich der Stellplatzberechnung nicht heranzuziehen. Über den Antrag auf Entfall des Stellplatznachweises entscheidet somit das Landratsamt, grundsätzlich ist die Berechnung der Stellplätze bei Sportanlagen nach der gesetzlichen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Einer Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe bzw. der Abstandsflächen durch das Landratsamt wird seitens des Bau- und Planungsausschusses zugestimmt. Mit dem Entfall des Erfordernisses des Stellplatznachweises für das Interimsbauwerk besteht Einverständnis. Der Markt Mering stimmt der befristeten Errichtung der Container auf eigenen Grund zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg zu treffen. In der Vereinbarung soll u.a. geregelt werden, dass das Landratsamt nach Abbau der Container das Grundstück wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen muss.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan
  • Beschlussbuchauszug vom 06.12.2021
  • Antrag auf Abweichungen

 

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