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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorgelegt wird der Entwurf des Haushalts- und Finanzplan 2022 bis 2025, Entwurf 3, Stand KW 8/2022.

 

Erläuterungen sind dem Entwurf beigefügt.

 

Den Mitgliedern des Hauptausschuss wird der aktualisierte Entwurf des Haushalts per Email bis Freitag, der 25.02.2022 übersandt.

 

 

Neben den in der interfraktionellen Arbeitsgruppe besprochenen Änderungen am 2. Haushaltsentwurf von 27.12.2021 gibt es noch weitere Entscheidungen zu treffen bevor ein Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden kann.

 

 

  1. Der Kindergarten St. Afra stellt den Antrag das Bauvorhaben wegen Nässe im Keller, daraus teilweise resultierender Schimmelbildung und Problemen mit der Elektrik vorzuziehen. Wegen letzterem musste die elektrische Spannung reduziert werden, um Kurzschlüsse zu verhindern. Daher kommt es zu einer entsprechenden Leistungsminimierung im täglichen Strombedarf. Auch die sanitären Räume sind beengt und entsprechend nicht mehr den aktuellen Stand für eine KiTa, weshalb sich sowohl die Einrichtung als auch der Elternbeirat für den Neubau stark machen.

 

Der MGR konnte sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 17.06.2021 von Teilen der Probleme selbst ein Bild machen.

 

Darüber hinaus war die reine zeitliche Korrektur der Maßnahme auf einen umsetzbaren Zeitpunkt im letzten Jahr Anlass für erhebliche Diskussionen im Gremium. Nun ist der Kindergarten im Finanzplanungszeitraum nicht mehr eingeplant. Das Gremium sollte deshalb ein Beschluss darüber fassen, ab wann die Maßnahme beginnend mit einem VGV Verfahren in den Haushalt eingestellt werden soll. Da es sich um eine politische Entscheidung handelt die einzelnen Bauprojekte zu priorisieren, sollte das Ratsgremium über die haushaltstechnische Prioritäten Beschluss fassen.

 

 

  1. Die UWG Fraktion stellt den Antrag auf Senkung der Grundsteuer von 600 um 200 auf 400 Punkte. Dem Antrag ist kein Deckungsvorschlag beigefügt. Dies wäre vom Antragsteller in der Sitzung noch nachzureichen.

 

Auch Bürgermeister Mayer und andere MGRe haben immer wieder eine Rückführung der Grundsteuer zumindest auf das Niveau der Stadt München ins Spiel gebracht, allerdings noch ohne einen konkreten Zeitpunkt bzw. Hebesatz zu nennen. Denn üblicherweise macht es keinen Sinn, insbesondere bei einer einkommensschwachen Kommune über Steuersenkungen zu sprechen, solange sich das Gremium noch nicht auf ein Investitionsprogramm und die damit verbundenen Ausgaben geeinigt hat.

 

Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Die Reduzierung der Grundsteuer um 200 Punkte mindert die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 855.000 €. Damit wird die Mindestzuführung nicht mehr erreicht. Das Landratsamt in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde in Person von Herrn Sebastian Ziegler sieht dies wie folgt kritisch:

 

Pauschale Aussagen zum Höchstbetrag der möglichen Verschuldung und dem Nichterreichen der Mindestzuführung sind schwer zu treffen, da vielen Faktoren der Haushalts- und der Finanzplanung Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit haben. Grundsätzlich sollte die Verschuldung im Sinne einer nachhaltigen kommunalen Finanzwirtschaft zurückgeführt werden und ein Nichterreichen der Mindestzuführung ist kritisch zu beurteilen.

 

Nach dem uns vorliegenden Finanzplan (vom Haushaltsplan 2021) sind weitere hohe Kreditaufnahmen und dementsprechend hohe Tilgungsleistungen eingeplant, die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt wird danach in den Jahren 2022 – 2024 knapp verfehlt. Eine Steuersenkung würde diese Lücke deutlich vergrößern und den finanziellen Spielraum des Markts Mering in den kommenden Jahren weiter einengen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die erhöhten Baupreise notwendige Investitionen in den kommenden Jahren verteuern werden.

 

Die Anpassung der Hebesätze sollte daher wohl überlegt vorgenommen werden und anhand der Finanzplanung bis 2025 geprüft werden. Hierbei ist auch zu bedenken, dass eine starke Absenkung der Hebesätze bereits in kurzer Zeit wieder eine ebenso starke Anhebung erforderlich machen könnte.

 

 

Darüber hinaus hat sich die Verwaltung zuletzt intensiv mit dem Antrag der UWG-Fraktion bezüglich der Vereinheitlichung der Beleuchtung auseinandergesetzt. Es liegen zwar noch keine konkreten Kostenschätzungen vor, aber hier ist mit Ausgaben von mindestens 500.000 € im Verwaltungshaushalt zu rechnen. Dazu kommen noch Kosten für die Aufnahme des Leitungsnetzes, welches im Zuge des Breitbandausbaus relativ einfach von Bayernwerk dokumentiert werden könnte. Dieser Betrag könnte zwar auf zwei Jahre verteilt werden, lässt sich aber in Verbindung mit einer Grundsteuersenkung nicht realisieren. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Verwaltung bereits in der Vergangenheit und auch aktuell sehr viel Kapazitäten in diverse Beleuchtungskonzepte investiert hat und aktuell weiter investiert. Wenn man sich für eine Vereinheitlichung entscheidet, sollte das Konzept auch Aussicht auf vollständige Realisierung haben, um nicht unnötige Ressourcen in der Verwaltung zu verschwenden.

 

Zum einen wird die Mindestzuführung auch ohne diese Ausgabe nicht erreicht, zum zweiten erhält der Markt Mering in diesem Jahr mit über 4 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen auf Rekordniveau. Es ist unklar, wie die finanzielle Situation 2023 aussehen wird. Die Vergangenheit zeigt, dass Schlüsselzuweisungen nicht nur von der eigenen Finanzkraft abhängen, sondern auch von der Zahl der Kommunen, die auf diesen Topf zugreift. Es kann also ab 2023 auch zu geringeren Zuweisungen kommen. Eine Berg- und Talfahrt beim Grundsteuer-Hebesatz sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

 

Es stellt sich deshalb die Frage, ob eine Reduzierung des Grundsteuer-Hebesatzes nicht zeitgleich mit der Anpassung der Einheitswerte erfolgen sollte, um die Bürger von den dann ohnehin steigenden Grundsteuern zeitgleich zu entlasten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Hauptausschuss beschließt:

1. Der HA stellt den Ersatzneubau für den Kindergarten St. Afra ab dem Jahr _______ in den Haushalt ein, beginnend mit einem VGV Verfahren.

2. a) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 600 Punkten zu belassen. Für das Beleuchtungskonzept sind im VWHH für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 300 TEUR einzustellen.

2. b) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR die Grundsteuer auf _______ zu senken. Der Antrag der UWG-Fraktion zum Beleuchtungskonzept vom _______  ist aufzuheben. Zur Kompensation der Mindereinnahmen sind im VWHH 2022 zudem folgende Einsparungen vorzunehmen:

- …

- …

3. Folgende weitere Änderungen im Haushalts- und Finanzplan 2022 - 2025 sind vorzunehmen:

- …

- …

4. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2022 bis 2025 - unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Änderungen - mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.

 

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Anlage/n
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Antrag der UWG-Fraktion auf Senkung der Grundsteuer B  

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