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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Antwort zur Anfrage von MGR'in Singer-Prochazka nach einem Halteverbot in der Münchener Straße im Bereich Bäckerei Schwab.

 

Zur Beantwortung ob ein Haltverbot (Z. 283) Sinn mache, wurde sowohl ein Mitarbeiter der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, als auch der Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Friedberg befragt. Mit der Polizei gab es eine Besichtigung vor Ort.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Verkehrsplaner Ost des AVV teilte auf unsere Anfrage zu einem Haltverbot mit:

„Wir würden dieses zusätzliche Halteverbot begrüßen, da die AVV-Busse in der Münchener Straße sowieso immer Probleme mit dem Gegenverkehr haben. Sicherlich wäre es günstig, wenn die kommunale Verkehrsüberwachung das „neue“ Halteverbot auch überwachen würde“.

 

Bei der Besichtigung zusammen mit der Polizei ergaben sich folgende Feststellungen:

 

Da bereits unmittelbar nördlich der Bäckerei Schwab ein Haltverbot besteht, würde eine reine Verlängerung um eine Gebäudelänge wenig bewirken. Busse können bereits jetzt am Fahrbahnrand halten und den Gegenverkehr abwarten.

 

Ein Haltverbot unmittelbar vor einer Bäckerei könnte auch einen unerwünschten Nebeneffekt haben. Motorisierte Kunden könnten diesen freien Bereich als „Einladung“ ansehen, ihren nur wenige Minuten dauernden Bäckereieinkauf zu tätigen und jetzt direkt dort zu halten. In den ersten 3 Minuten könnte aber nicht wegen Parkens sondern maximal wegen Haltens von der Verkehrsüberwachung verwarnt werden, da der Kunde sein Fahrzeug rechtlich nicht verlässt, wenn er weiterhin Zugriff und Sichtkontakt auf sein Fahrzeug hat. Dies ist durch große Fensterscheiben der Bäckerei durchaus gegeben. Das Verwarnen innerhalb der ersten 3 Minuten im Haltverbot wird aber aus Gründen der öffentlichen Akzeptanz vermieden, wenn mit dem verbotenen Halten im Haltverbot nicht zugleich eine Gefährdung für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs besteht. Dies muss aber verneint werden, da durch das aktuell dort erlaubte Parken ja auch keine Gefährdung zu erkennen ist.

 

Um dieser Gesamtproblematik entgegenzuwirken, würde ggf. ein eingeschränktes Haltverbot als verhältnismäßig erscheinen. Dieses sollte sich laut Polizei dann aber über einen deutlich  längeren Streckenabschnitt erstrecken.

 

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass ein Haltverbot, erweitert einzig um die Gebäudelänge der Bäckerei Schwab, nur einen gering positiven Effekt hätte, aber neue Probleme anderer Natur schaffen könnte.

 

Wenn man dem Begegnungsverkehr grundsätzlich eine leichtere Durchfahrt verschaffen möchte, macht es eher Sinn, ein eigeschränktes Haltverbot (Z.286) ggf. mit zeitlichen Beschränkungen auf einem längeren Abschnitt der Straße umzusetzen.

Dabei würde aber eine Reihe von Parkplätzen verloren gehen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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