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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen hat in der Sitzung am 13.09.2021 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ aufzuheben und das entsprechende Verfahren hierfür einzuleiten. Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.01.2022, wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.01.2022 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 01. Februar 2022 bis einschließlich 04. März 2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2022 bis zum 04.03.2022 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurde um Stellungnahme gebeten:

 

1

Landratsamt Aichach-Friedberg

2

Gesundheitsamt Aichach-Friedberg

3

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

4

Kreisbrandrat

5

Bayernwerk Netz GmbH

6

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege

7

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

8

Finanzamt Augsburg-Land

9

Bayernets

10

Amtsgericht Aichach

11

LEW Verteilnetz GmbH

 

Von diesen 11 Trägern öffentlicher Belange hat insgesamt einer Anregungen oder Bedenken vorgebracht, nämlich:

 

11

LEW Verteilnetz GmbH

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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./.

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Anlage/n
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