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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen hat in der Sitzung am 13.09.2021 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ aufzuheben und das entsprechende Verfahren hierfür einzuleiten. Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.01.2022, wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.01.2022 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 01. Februar 2022 bis einschließlich 04. März 2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2022 bis zum 04.03.2022 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigung und Abwägung keine Anpassungen, Konkretisierungen und Klarstellungen an den Unterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ in der Folge in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A), in der Fassung vom 11.04.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil B) in der Fassung vom 11.04.2022 wird als Bestandteil der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 

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Anlage/n
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Planzeichnung mit Satzungstext

Begründung

Jeweils in der Fassung vom 11.04.2022   

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