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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 02.03.2022:

Vielen Dank, dass Sie uns über die Planungen informiert haben.

Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand unserer Anlagen gesichert ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Anlagenbestand der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) verbunden, so dass dieser auch weiterhin gesichert ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlage/n
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