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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Durch das Marktbauamt wurde im letzten Jahr die Fassade der Grundschule 1 geprüft und Schäden an der Ostfassade festgestellt. Der Fassadenanstrich kreidet sehr stark und es sind bereits Putzschäden vorhanden. Der Fassadenanstrich kann seine Schutzwirkung gegenüber dem Putz nicht mehr entfalten. Der Anstich bedarf daher einer intensiven Überarbeitung.

Durch das Marktbauamt wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt und Angebote (Verfahren nach VOB) für einen Fassadensanierung eingeholt. Nach Ablauf der Abgabefrist ist ein Angebot eingegangen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Gebäude gehört dem Markt Mering. Der Markt Mering ist unterhaltspflichtig.

 

Ein weiterer Aufschub der Fassadensanierung würde zu weiteren Schäden am Putz führen, so dass umfangreichere Sanierungen am Putz notwendig werden. Dies würde zu nicht unerheblichen Mehrkosten gegenüber eines Fassadenanstrichs führen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: 41.259,10 €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

 In der "haushaltslosen Zeit" gelten die Vorschriften des Art. 69 GO (Vorläufige Haushaltsfüh-rung):

 

(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemeinde:

 

1.) finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen,

 

Im vorliegenden Fall ist die Aufgabe notwendig und unaufschiebbar, ein Zuwarten würde ei-nen Schaden für den Markt Mering verursachen, da die Maßnahme dann voraussichtlich teurer würde bzw. zu befürchten ist, dass die Maßnahme im Jahr 2021 nicht mehr zur Ausführung kommt.

 

Die Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2022 eingestellt, HHSt 2110-5000.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt der  Verwaltung die Bevollmächtigung für die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, um somit die notwendig werdenden Instandhaltungsarbeiten vergeben zu können.

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt außerdem die Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe von der notwendigen Sanierung nach Art. 69 GO im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.

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Anlage/n
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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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