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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück soll abgebrochen werden. Es ist geplant zwei Einfamilienwohnhäuser mit jeweils einer Garage zu errichten.

Gegenständlich wird in diesem Bauantrag Haus 1 beantragt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

18.03.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

18.05.2022

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

09.05.2022

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlagen lagen noch keine Nachbarunterschriften der Eigentümer der sechs Nachbargrundstücke vor. Diese sollen zumindest teilweise nachgereicht werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist über ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht über die Flur-Nr. 1389, Hans-Sachs-Weg, gesichert. Ein Auszug aus dem Grundbuch, sowie aus der Notarurkunde liegen dieser Beschlußvorlage bei.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Eingabeplan
  • Auszug Geh- und Fahrtrecht

 

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