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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 23.02.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Umwandlung eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, Adalbert-Stifter-Ring 74 *
  2. Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus, sowie Errichtung einer Dachgaube und einer überdachten Treppe, Am Graben 18, Meringerzell
  3. Neubau eines Bürogebäudes mit einer Lagerhalle, Otto-Hahn-Bogen 10

 

* dem Freistellungsantrag wurde schriftlich widersprochen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ befindet, für dessen Geltungsbereich derzeit noch eine Veränderungssperre besteht.

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Flößerstraße (24)

 

 

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Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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