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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aufgrund der Therapie-Pferdehaltung auf den Grundstücken an der Ringstraße ist es nach Ausführungen des Betreibers (beigefügtes Anschreiben) erforderlich einen zusätzlichen Übergang (Steg) über die Schmiechach zu errichten.

Wenn durch den Steg der Abfluss der Schmiechach nicht beeinträchtigt ist und der Unterhalt des Übergangs (Steg) durch den Grundstückseigentümer gesichert ist, könnte das gemeindliche Einvernehmen für die Maßnahme in Aussicht gestellt werden. 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines zusätzlichen Steges über die Schmiechach auf Höhe des Grundstücks Flur Nr. 62/2 der Gemarkung Schmiechen und stimmt der Durchführung der geplanten Maßnahme und der Voraussetzung, dass der Abfluss der Schmiechach nicht beeinträchtigt wird und der Unterhalt vom Antragsteller geleistet wird zu.

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Anlage/n
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Antrag und Lagepläne

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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