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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat im vorangegangenen TOP die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 beschlossen.

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich sollte eine Veränderungssperre erlassen werden, welche den Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich ist eine Veränderungssperre sinnvoll.

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80. Der beigefügte Satzungsentwurf in der Fassung vom 19.04.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Anlage/n
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Satzungsentwurf vom 19.04.2022 

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