Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

I. Beschreibung des Vorhabens:

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 04.04.2022 wurde über das Vorhaben „Umbau und Sanierung“ des Anwesens Luidlstr. 11 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da die Abstandsflächen gemäß der Satzung des Marktes Mering nicht eingebracht werden. Zudem war die Gestaltung bezogen auf die Ausführung der Dachkonstruktion in Form eines Satteldaches im vorderen Trakt und eines Flachdaches im hinteren Bereich als nicht wünschenswert betitelt.

 

Nachdem der Bauherr über die Nichterteilung des Einvernehmens informiert wurde, reichte dieser einen Antrag auf Vorbescheid, mit zwei Planungsvarianten, zum Umbau und Sanierung des Anwesens Luidlstraße 11 ein. Zu den neuen Varianten sind die Abstandsflächen in den entsprechenden Anlagen dargestellt. Diese werden lt. Planung eingebracht. Der Antrag auf Vorbescheid beinhaltet zwei verschiedene Varianten zur Gestaltung des Zweifamilienhauses. Es wurde ganz besonders auf die Thematik Abstandsflächensatzung des Marktes Mering eingegangen. So ist vorab anzumerken, dass der westliche Gebäudetrakt in seinem Bestand die Abstandsflächen nach Norden nicht einhält. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen der Sanierung und Umbauplanung nicht erhöht. Die Abstandsflächen erhöhen sich zur Nordseite in diesem Bereich nicht.

 

Als Anlage ist ein Bestandsplan der Abstandsflächen beigefügt, welcher aufzeigt, dass mit den Bestandsgebäuden die Abstandsflächen im Norden und Osten nicht eingehalten sind.

 

Planung Variante 1:

 

  • Bei dieser Variante wird der Kniestock des östlichen Hauses um 1,75 m erhöht. Dabei wird die Firsthöhe um 0,75 m verringert, um die Anforderungen des Abstandsflächenrechtes an allen Seiten zu erfüllen. Die Dachneigung wird so gewählt, dass die Abstandsflächen auf eigenem Grundstück eingebracht werden.
  • Außerdem wird das gesamte Dachgeschoß Richtung Westen um ca. 3 m erweitert, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und ein einheitlicheres Erscheinungsbild zu generieren.
  • Der eingeschossige Anbau wird zudem als Dachterrasse begehbar gemacht.
  • Im Erdgeschoß des westlichen Gebäudeteiles finden lediglich kleinere Umbaumaßnahmen statt.
  • Das Dachgeschoß des westlichen Hauses wird außerdem im Norden (kleine Gaube) und im Süden (große Gaube – zeichnerisch ist hier ein Zwerchgiebel dargestellt!) um zwei Dachgauben erweitert und vollständig saniert.

 

Planung   Variante 2:

 

  • Bei dieser Variante wird der Kniestock des östlichen Hauses um 1,75 m und die Firsthöhe um 0,71 m erhöht. Somit wird zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoß ermöglicht.
  • Um die Anforderungen des Abstandsflächenrechtes auf allen Seiten einzuhalten wird zudem eine einseitige Abwalmung des Daches auf der Ostseite vorgenommen.
  • Der eingeschossige Anbau wird zudem als Dachterrasse begehbar gemacht.
  • Im Erdgeschoß des östlichen Hauses finden lediglich kleinere Umbaumaßnahmen statt.
  • Das Dachgeschoß des westlichen Hauses wird außerdem im Norden (kleine Gaube) und im Süden (große Gaube – auch hier ist zeichnerisch ein Zwerchgiebel dargestellt!) um zwei Dachgauben erweitert und vollständig saniert.

 

Im Ergebnis lässt sich zusammenfassen, dass bei beiden Varianten die Anzahl der Wohneinheiten bei zwei Wohneinheiten bestehen bleibt. Die Abstandsflächen werden nach den eingereichten Unterlagen bei beiden Varianten eingehalten. Die Überschreitung der nördlichen Grundstücksgrenze mit den Abstandsflächen resultiert aus der Bestandsbebauung und besteht aktuell in gleichem Umfang.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

26.04.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

26.06.2022

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

20.06.2022

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich mit beiden dargestellten Varianten in die nähere Umgebungsbebauung ein.

 

Das Altbestandsgebäude weist bereits zwei Wohneinheiten auf. Durch die aufgezeigten Planungen bleiben zwei Wohnungen als Nutzungseinheiten bestehen. Die Baumaßnahme löst nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung keine weiteren Stellplätze aus. Somit gilt der Stellplatznachweis als erfüllt.

 

Die Abstandsflächen im Bereich der neu gestalteten Gebäudeteile werden auf eigenem Grundstück gemäß beigefügter Darstellung eingebracht. Lediglich die nördliche Abstandsfläche des westlichen Bestandsgebäudes liegt nicht auf eigenem Grundstück. Diese geringfügige Überschreitung resultiert aus der Bestandsbebauung und ist nicht durch die geplante Umbaumaßnahme ausgelöst.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu Variante 1, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrelevante bezüglich des westlichen Gebäudes wird verwiesen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu Variante 2, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrelevante Belange bezüglich des westlichen Gebäudes wird verwiesen. 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  • Darstellung Variante 1
  • Darstellung Variante 2
  • Abstandsflächenplan jetziger Bestand

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.