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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen hat in der Sitzung am 06.12.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gemeindezentrum“ beschlossen und den Entwurf am 07.03.2022 gebilligt. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, bestehend aus den textlichen Festsetzungen mit Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.03.2022 lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.03.2022 bis einschließlich 06.05.2022 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 06.05.2022 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 13.06.2022 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gemeindezentrum“ in der Fassung vom 13.06.2022 als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

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Anlage/n
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Textliche Festsetzungen mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 13.06.2022   

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