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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 10.06.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Neubau eines Wohnmoduls, Frühlingstraße 25

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bouttevillestraße 29 a

 

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Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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