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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 04.05.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen.

Im Folgenden nehmen wir als Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die wir sehr begrüßen, fristgerecht Stellung.

Von Seiten des Naturschutzes bestehen keine Einwände gegen die im Betreff geplanten Vorhaben, bitten jedoch Folgendes zu berücksichtigen:

Im Zeichen eines stetig voranschreitenden Artensterbens spielen kommunale und siedlungsnahe Grünflächen in Form von Kleingärten eine große Rolle. Es zeigt sich, dass viele Tiere und Pflanzen zunehmend in diesen Bereich einwandern und dort Lebensräume finden, die in der freien Landschaft zunehmend verloren gehen. Dies sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplans beachtet werden.

Der vergleichsweise hohe Anteil an Gartenflächen sollte aufgrund des Artenschutzes möglichst erhalten bleiben, trotz der vorgesehenen vorsichtigen Nachverdichtung. Hierfür sollten im Bebauungsplan konkretere Festlegungen getroffen werden. Um die Durchgängigkeit der Grundstücke für Kleintiere wie Igel zu gewährleisten, sind abgeschlossene Wandelemente, wie z.B. Gabionenwände, nicht zulässig. Für den Altbaumbestand sollten Regeln zum Schutz in den Bebauungsplan aufgenommen werden, sofern dies nicht bereits durch eine Baumschutzverordnung geregelt ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und vorgebrachten Hinweise. Die textlichen Festsetzungen sehen unter anderem vor, dass private Grundstücksflächen und private Grünflächen, welche nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaut sind, als natürliche Vegetationsfläche herzustellen sind. Kunstrasen und Steingärten sind nicht zulässig. Ein weiterer Baustein stellt das Anpflanzen von Bäumen dar. Je angefangener 200 m² ist mind. ein Laubbaum oder alternativ ein Obstbaum zu pflanzen, wobei der Baumbestand hierbei angerechnet werden darf. Diese Festsetzungen gewährleisten eine naturnahe Gestaltung der privaten Freiflächen und ermöglichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Da im Plangebiet, vor allem auf den privaten Grundstücken, Gehölzstrukturen vorhanden sind, ist zudem bereits ein Passus zum Artenschutz (Rodung von Gehölzen) mit aufgenommen.

 

 

 

 

 

Der Markt Mering weist darauf hin, dass es sich bei dem Plangebiet um ein bereits weitestgehend bebautes Wohngebiet handelt und der Bebauungsplan eine städtebaulich vertretbare Nachverdichtung ermöglichen soll. Der Bebauungsplan ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB und setzt ausschließlich die vorhandenen Baurechte über den Bestand hinaus für eine verträgliche Nachverdichtung fest. Die bereits fast vollständig bebauten Grundstücke sind entsprechend schon in unterschiedlichster Weise eingefriedet. Die zulässige Einfriedung wird sich, wie bisher, nach den Vorschriften der BayBO richten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

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Anlage/n
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