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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Errichtung eines Freizeit- und Trampolinparks auf dem Grundstück Otto-Hahn-Bogen 12 im Gewerbepark Mering West wurde am 05.04.2022 vom Landratsamt befristet bis zum 01.05.2027 baurechtlich genehmigt. Im Vorfeld hat der Bau- und Planungsausschuss hierzu am 07.02.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von Baugrenze, Art der baulichen Nutzung und immissionschutzrechtlichen Vorgaben befreit.

 

Der Pächter strebt möchte nun auf dem Grundstück im Bereich der Trampolinanlage temporär eine Eislauffläche errichten. Die Größe der Eislauffläche soll 24 x 12 (280 m2) betragen. Nördlich hiervon soll ebenfalls temporär eine Fläche zum Eisstockschießen mit 14 x 2 Meter (28 m2) errichtet werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      30.08.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  30.10.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.11.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt ein baurechtliches Nachbargrundstück, die Unterschrift liegt nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben wurde bereits zwischen Landratsamt und Pächter baurechtlich und immissonsschutzrechtlich vorbesprochen. Das Landratsamt beurteilt das Vorhaben als bauantragspflichtig. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“. Bei dem Freizeit- und Trampolinpark handelt es sich um eine Anlage für sportliche Zwecke. Diese Art der baulichen Nutzung ist gemäß Art. 1 Abs. 3 Buchstabe b) der Bebauungsplansatzung nicht, auch nicht ausnahmsweise zulässig. Auch die Eislauffläche und die Eisstockschützenbahn ist als Anlage für sportliche Zwecke einzustufen, es ist folglich wieder eine Befreiung notwendig. Da bereits beim ursprünglichen Bauantrag von dieser Festsetzung befreit wurde, sprechen auch bei diesem Bauantrag keine Gründe gegen eine Befreiung. Alle weiteren Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten, ein Mehrbedarf an Stellplätzen entsteht nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben und erteilt hierzu gemäß § 1 Nr. 3 Buchstabe b) eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ vorgeschriebenen Art der baulichen Nutzung (Anlage für sportliche Zwecke).

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

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