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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Das Vorhaben wurde im Vorfeld mehrfach im Bau- und Umwelt- bzw. Bau- und Planungsausschuss behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Letztendlich hat das Landratsamt aufgrund der bestehenden Veränderungssperre im Plangebiet Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ keine Baugenehmigung erteilt.

 

Der Bauherr (Kläger) klagte gegen den Freistaat Bayern auf Erteilung einer Baugenehmigung für sein Bauvorhaben auf dem Grundstück Hartwaldstraße 21. Am 21.07.2022 fand hierzu die Gerichtsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg statt. Der Markt Mering war zu der Verhandlung beigeladen.

 

Die Klage des Bauherrn gegen den Freistaat Bayern wurde abgewiesen. 

 

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Anlage/n
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  • Gerichtsurteil

 

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