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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 15.07.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Neubau eines Reihenhauses mit 4 Einheiten, sowie Errichtung von 4 Garagen – Haus 1, Troppauer Weg 7
  2. Neubau eines Reihenhauses mit 4 Einheiten, sowie Errichtung von 4 Garagen – Haus 2, Troppauer Weg 7 a
  3. Neubau eines Reihenhauses mit 4 Einheiten, sowie Errichtung von 4 Garagen – Haus 3, Troppauer Weg 7 b
  4. Neubau eines Reihenhauses mit 4 Einheiten, sowie Errichtung von 4 Garagen – Haus 4, Troppauer Weg 7 c
  5. Errichtung eines Wintergartens, Mohnblumenweg 4
  6. Errichtung eines Garagenparks, Bertha-Benz-Straße 7
  7. Neubau einer Terrassenüberdachung an Bestandsgebäude, Am Oberfeld 18
  8. Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Gebäudes von einer Praxis zu einem Wohngebäude, Reifersbrunner Straße 2

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Tektur zum Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses – Abweichung Brandschutz – Änderung der Laubengänge, Zugspitzstraße 7 *
  2. Anbau einer dreiseitig umschlossenen Terrassenüberdachung, Richard-Wagner-Straße 12 b

 

* kein erneutes Einvernehmen durch die Gemeinde notwendig, da nur geringfügige Änderung ohne baurechtliche Relevanz

 

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Anlage/n
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