- Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerin möchte ihre bestehende Terrasse an der Doppelhaushälfte Kudlichstraße 10 überdachen. Die Terrassenüberdachung soll 6,63 Meter breit und 4,06 Meter tief (25,28 m2 Fläche) werden. Die Überdachung wird mit einem zu 8° abfallenden Pultdach ausgeführt, die Höhe beträgt am Abschluss zum Wohnhaus 2,96 Meter, an der Traufkante 2,40 Meter.
- Fiktionsfrist
Eingang: 31.08.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 31.10.2022
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 10.10.2022
- Nachbarbeteiligung
Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke, bei zwei davon sind die Nachbarunterschriften vollständig vorhanden, darunter auch bei der direkt westlich angrenzenden Doppelhaushälfte, welche unmittelbar vom Vorhaben betroffen ist. Da nicht alle Unterschriften vorliegen, sind die Nachbarunterschriften formell nicht vollständig erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Terrassenüberdachung ist nach Art. 57 BayBO bauantragspflichtig, da die maximale Tiefe von 3 Metern für verfahrensfreie Terrassenüberdachungen überschritten wird.
Der Bauort befindet sich im Geltungsbereich des sich aktuell noch in Aufstellung befindlichen, einfachen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“, für dessen Geltungsbereich aktuell auch noch eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB besteht. Das Vorhaben kann aktuell nur genehmigt werden, wenn gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wird. Die Entscheidung hierüber trifft die Gemeinde im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde. Eine Ausnahme kann erteilt werden, wenn dem Vorhaben keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen.
Da der Bebauungsplan schon konkrete Festsetzungen trifft und kurz vor dem Satzungsbeschluss steht, kann das Vorhaben bereits anhand den künftigen Festsetzungen beurteilt werden. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Somit sprechen keine Gründe gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und einer Ausnahme von der Veränderungssperre.
Gemäß Bebauungsplan bzw. Information des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) befindet sich im Bereich des Bauortes das Bodendenkmal „Straße der römischen Kaiserzeit" mit der Aktennummer D-7-7731-0009. Es wird daher auf denkmalschutzrelevante Belange verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: