Der Antrag zur Errichtung des Hauses B mit Tiefgaragenstellplätzen wurde bereits im Freistellungsverfahren eingereicht. Bei der Erarbeitung der Werkplanung wurde festgestellt, dass eine Realisierung des Bauvorhabens wie im Bebauungsplan vorgegeben nicht möglich ist. Da der nunmehr eingereichte Antrag nicht in allen Punkten dem Bebauungsplan entspricht, ist die Behandlung im Genehmigungsverfahren erforderlich.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ sind erforderlich:
- Traufseitige Wandhöhe 8,90 m > 8,75 m
- Bauraum für Balkone, gepl. Balkone auf der Süd/West- und der Nord/Ostseite
- Dachaufbauten nur auf einer Dachseite zul. Süd/Ostseite und zus. Für den Aufzug auf der Nord/Westseite
Nach Auskunft des Bauherrn sind die Änderungen aus technischer Sicht erforderlich, um das Vorhaben aus statischer Sicht realisieren zu können.
Der Bauherr wird an der Sitzung teilnehmen und die Änderungen vorstellen und auch begründen.
Fiktionsfrist
Eingang: 05.09.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 05.11.2022
Nächste Gemeinderatssitzung: 12.09.2022
Nachbarbeteiligung
Insgesamt sind 1 baurechtliche Nachbargrundstück vorhanden. Die Unterschrift wurde nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“. Die Erteilung der aufgeführten Befreiungen ist erforderlich.
Insgesamt sind 19 Stellplätze für die 15 Wohneinheiten auf dem Grundstück geplant. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Für alle vier Häuser sind 56 Stellplätze erforderlich. Es werden 64 Stellplätze errichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |