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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Geplant ist die Neuerrichtung einer Anlage des Types NERCON E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,60 mund einer Leistung von 5.560 kW. Die Windenergieanlage wird in der Gemeinde Egling an der Paar, Gemarkung Heinrichshofen, im Landkreis Landsberg am Lech errichtet. Geographisch liegt die Windkraftanlage im Heinrichshofener Forst.

Die Gesamthöhe der Anlage bemisst sich auf 246,60 m (Nabenhöhe = 160,60 m), der Rotorenradius beträgt 80 m.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Gemeinde Steindorf grenzt an die Gemarkungsgrenze Heinrichshofen an und wird  durch das LRA LL am immissionsschutzrechtlichen Verfahren zum Antrag auf Vorbescheid  nach § 9 BImSchG beteiligt. Zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen ist die 10 H Regelung anzuwenden. Als 10 H-Regelung wird eine Bestimmung in der Bayerischen Landesbauordnung bezeichnet, wonach seit dem 17.11.2014 Windkraftanlagen "einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten" müssen.

 

Im vorliegenden Fall wäre nach der 10 H-Regelung ein Abstand von 2,466 KM gefordert.

Leider ist im Antrag auf Vorbescheid kein Plan dargestellt, der die Abstände zu den Orten Eresried, Heinrichshofen und Steinbach kenntlich zeigt. Augenscheinlich kann der 10 H Abstand nur nach Heinrichshofen hin eingehalten werden. Eresried und Steinbach liegen näher zum Standort der geplanten Energiewindanlage. Hier wird der Mindestabstand mit 10 H nicht eingehalten. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf kann die Errichtung einer Windenergieanlage nicht befürworten, da die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung nach der 10 H Regelung nicht eingehalten werden.  Da immissionsschutzrechtliche Belange als berührt angesehen werden, erhebt die Gemeinde Steindorf Bedenken zum geplanten Bauvorhaben.

 

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Anlage/n
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