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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

An dem Bestandsgebäude in der Herzog-Wilhelm-Straße 21 in Hofhegnenberg soll ein Balkon angebaut werden. Aussagen zu Größe und Lage des Balkones können noch nicht getroffen werden, da aktuell noch keine Unterlagen vorliegen. Die Informationen werden noch nachgereicht.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Gemeinderatssitzung:   n.b.

 

* Der Bauantrag lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor.

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Ob Nachbarunterschriften vorgelegt werden, ist noch nicht bekannt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Aller Voraussicht nach sollte ein Balkon so untergeordnet sein, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Eine abschließende, rechtliche Beurteilung kann allerdings erst vorgenommen werden, wenn der Bauantrag vorliegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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-/-    

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