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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 14.09.2022:

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht. überwunden werden können (z. B. Landschafts- und Wasserschutzgebietsverordnungen)

Nach Ortseinsicht der Ausgleichsfläche (Flurnummer 184, Gem. Steinach bei Merching) ist festzustellen, dass die angegebenen Ausgleichsmaßnahmen unzureichend sind.

 

1. Ausgangszustand

Als Ausgangszustand der Fläche wird im Umweltbericht der Bürogemeinschaft OPLA vom 28.O4.2022 Grünland angegeben.

Laut BStMELF Feldstücken wird auf dem vorliegenden Flurstück jedoch ökologischer Landbau betrieben. Die Ortseinsicht bestätigte die Nutzung als Acker, auf dem im Moment Zwischenfrüchte wie Rainfarn- Phazelie und Ackersenf sowie typische Segetalflora wie Gewöhnliche Hühnerhirse und Weißer Gänsefuß wachsen.

 

2. Entwicklungsziel

Das Entwicklungsziel ist laut Umweltbericht eine extensive artenreiche Feuchtwiese. Es ist jedoch keine Ansaat von Kräutern vorgesehen. Um eine ausreichende Artenvielfalt zu erreichen, sollte eine Ansaat mit zertifiziertem Wildpflanzensaatgut aus unserem Wuchsgebiet erfolgen. Die Mischung sollte auf trockene bis frische Standorte mit extensiver Nutzung abgestellt werden und der Kräuteranteil sollte mindestens 50 % betragen. Die Ansaat ist erfolgreich zu etablieren. Des Weiteren führt der vorhandene Graben kein Wasser mehr und die geplante AusgleichsfIäche liegt am oberen Ende eines teilweise sehr steilen Hangs. Diese -Gegebenheiten schließen die Entwicklung einer Feuchtwiese aus, da Niederschlagswasser recht zügig Richtung Norden von der Oberfläche abfließen wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Ausgleichsfläche war vor Beginn der Planungen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Aichach-Friedberg abgestimmt, das Landratsamt hat aus mehreren ihr vorgelegten Varianten die jetzt angewandte ausgewählt. Zudem wurden alle im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen umgesetzt.

 

Der Anregung wird gefolgt. Es wird nun von einem Ausganszustand „Acker“ ausgegangen.

 

Der Anregung und auch den folgenden wird entsprochen und das Entwicklungsziel sowie die Maßnahmen entsprechend angepasst. Außerdem wird die Fläche vermaßt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung fachlich redaktionell anzupassen.

 

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Anlage/n
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