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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 09.08.2022:

Gem. den RASt 06 sind die Sichtdreiecke an der Grundstückszufahrt zum Benefiziatenweg von sichtbehindernden Anlagen aller Art (baulichen Anlagen, Anpflanzungen etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe dauerhaft freizuhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Da der Parkplatz bereits hergestellt ist und keine die Sicht behindernden Baulichkeiten im Umfeld bestehen, wird auf die Darstellung eines Sichtdreidecks verzichtet. Es wird jedoch ein textlicher Hinweis mit aufgenommen, dass die Polizeiinspektion empfiehlt die Sicht zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe dauerhaft freizuhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell anzupassen.

 

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Anlage/n
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