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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Parkplatz Schloss“ beschlossen. Die Kosten des Verfahrens werden vom Vorhabensträger übernommen. Die näheren Details zu Umsetzung und Kostentragung sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Originalvertrag wurde vom Vorhabensträger bereits unterzeichnet. Soweit der Gemeinderat dem Vertrag zustimmt, kann dieser unmittelbar nach dem Beschluss von der Gemeinde Steindorf unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt werden.

Der rechtswirksam abgeschlossene Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den nachfolgend terminierten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf stimmt dem beiliegenden Vertrag zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss.

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Anlage/n
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Durchführungsvertrag  

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