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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In der Gemeinderatssitzung am 10.12.2020 wurden erstmals Konzepte zur Bebauung des Grundstücks Herzog-Wilhelm-Straße 24 in Hofhegnenberg vorgestellt (Vorl.-Nr. 2020/3963). In der Sitzung vom 06.05.2021 hat der Gemeinderat einstimmig einem Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes mit vier Einfamilienhäusern zugestimmt. (Vorl.-Nr. 2020/3963-01). Auf Grundlage des Vorbescheidsantrags (der inzwischen beim Landratsamt zurückgenommen wurde) wurden nun drei Bauanträge zur Bebauung des Grundstückes mit drei Einfamilienhäusern mit Garagen eingereicht. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhang des Projekts wird das Vorhaben unter einer Beschlussvorlage mit drei getrennten Beschlussvorschlägen zusammengefasst:

 

-          Haus 1 (südliches Gebäude): 2+D-Geschosse, Grundfläche 12,99 x 9,99 Meter, Satteldach DN 38°, Wandhöhe 5,97, Firsthöhe 10,00 Meter

-          Haus 2 (nordwestliches Gebäude): 2+D-Geschosse, Grundfläche 11,99 x 9,99 Meter, Satteldach DN 38°, Wandhöhe Wandhöhe 6,10 Meter, Firsthöhe 10,00 Meter

-          Haus 3 (östliches Gebäude): 2+D-Geschosse, Grundfläche 10,99 x 9,99 Meter, Satteldach DN 32°, Wandhöhe 6,03 Meter, Firsthöhe 9,02 Meter

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      27.09.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  27.11.2022

Nächste Gemeinderatssitzung:   27.10.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Unterschriften wurden nicht erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Die Gebäude mit den o.gen. Maßen fügen sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Es werden jeweils ausreichend viele Stellplätze nachgewiesen. Das Bauvorhaben bleibt zudem im Rahmen des Vorbescheidsantrags bzw. unterschreitet diesen sogar.

 

Es wird auf denkmalschutzrechtliche Belange verwiesen, da sich die geplanten Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zum Baudenkmal AZ.: D-7-71-168-9 Schlosspark, syn. Hofgarten, syn. Schlossgarten bzw. in der Nähe bzw. teilweise im Bereich des Bodendenkmals AZ.: D-7-7732-0024 befinden. Durch den Vorbescheidsantrag sollte die Thematik aber bereits geprüft bzw. besprochen sein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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a)      Haus 1 (südliches Haus):

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf denkmalschutzrechtliche Aspekte wird verwiesen.

 

b)      Haus 2 (nordwestliches Haus):

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf denkmalschutzrechtliche Aspekte wird verwiesen.

 

c)      Haus 3 (östliches Haus):

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf denkmalschutzrechtliche Aspekte wird verwiesen.

 

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Anlage/n
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