Inhalt der Stellungnahme vom 16.09.2022:
Zu o. g. Planvorhaben teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich Einwände oder Bedenken bestehen.
Wir verweisen auf das Schreiben vom 25.02.2022
(Hinweis auf Rücksichtnahme für agrarstrukturelle Belange bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG
Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Empfehlung einer Prüfung alternativer Ausgleichsmaßnahmen (Entsiegelung, Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, Wiedervernetzung von Lebensräumen) um den Verlust von (potentiellen) landwirtschaftlichen Flächen möglichst zu vermeiden
Hinweis auf produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (mit institutioneller Sicherung))
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan und wird im entsprechenden Verfahren behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |