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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück am Mühlanger 20 soll eine Werkstatthalle für Werbetechnik errichtet werden. In der Halle sollen KFZ’s beklebt/foliert werden. Die eingeschossige Halle ist mit einer Länge von 18,50 Metern und einer Breite von 8 Metern geplant. Die Halle wird mit einem Pultdach mit 6 ° Dachneigung gebaut, die maximale Gebäudehöhe beträgt 4,90 Meter. Um die Halle errichten zu können, muss auf dem Baugrundstück an gleicher Stelle eine Garagen-Carport-Anlage entfernt werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      25.10.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  25.12.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 05.12.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Nachbargrundstück im Süden befindet sich ebenfalls im Besitz des Bauherrn. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Nachbargrundstück im Osten. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Die Umgebung ist als klassisches Mischgebiet gemäß § 6 der BauNVO zu beurteilen. Mischgebiete dienen gemäß § 6 Abs. 1 der BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die geplante Nutzung (Auto-Beklebung) fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung also ein, da hier keine übermäßige Geräuschentwicklung zu erwarten ist. Hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung bleibt die beantragte Halle deutlich unter dem bereits in der näheren Umgebung vorhandenen Maß und fügt sich daher ebenfalls ein. Informativ wird die Grundflächenzahl (0,327) erwähnt, diese Kennzahl stellt für sich genommen jedoch kein Kriterium des Einfügens dar.

 

Da die Halle genau an/auf der südlichen Grundstücksgrenze errichtet wird, kann die südliche Mindestabstandsfläche (3,00 Meter Tiefe x 18,50 Meter Breite) vollständig nicht auf dem Baugrundstück eingebracht werden.

 

Die Abstandsfläche soll jedoch vollständig auf dem südlich angrenzenden Grundstück eingebracht werden, hierzu liegt dem Bauantrag eine Abstandsflächenübernahme bei. Das Vorhaben bedarf daher keiner Abweichung von den Abstandsflächen. Ob allerdings vollständig auf der gesamten Breite eine Abstandsflächenübernahme möglich sein wird, kann angezweifelt werden, da sich im östlichen Bereich die Abstandsflächen mit der südlich situierten Halle auf dem Grundstück Am Mühlanger 18 überschneiden (Abstand zwischen den beiden Hallen ca. 4,5 Meter). Zuständigkeitshalber entscheidet über solche bauordnungsrechtlichen Belange allerdings alleinig das Landratsamt Aichach-Friedberg. Es wird aufgrund dieser Thematik lediglich auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen.

 

Für die Halle (128,89 m2 Nutzfläche) errechnet sich nach Nr. 5.1 (Gewerbliche Anlagen – Handwerks- und Industriebetriebe) der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ein Stellplatzbedarf von aufgerundet 2 Stellplätzen, da hier je 70 m2 Nutzfläche ein Stellplatz nachzuweisen ist. Auf dem Baugrundstück befindet sich zudem bereits ein bestehendes Wohnhaus. Laut Bauarchiv handelt es sich dabei um ein Betriebsleiterwohnhaus mit Büro, laut Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 08.10.1998 sind hierfür je 2 Stellplätze für die Betriebsleiterwohnung und zwei Stellplätze für die Büroeinheit nachzuweisen und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Somit ergibt sich für das Grundstück ein Stellplatzbedarf von insgesamt 6 Stellplätzen, der Bauherr weist auf dem Grundstück insgesamt 7 Stellplätze nach. Die Stellplätze werden alle über den Innenhof bzw. über die bestehende Zufahrt angefahren. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen.

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Anlage/n
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  • Planunterlagen

 

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