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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Sitzung am 10.10.2022 wurden die erforderlichen Maßnahmen aufgrund des neuen Wasserrechtsbescheides für die Abwasseranlage Schmiechen Ort vorgestellt und diesen wurde auch zugestimmt.

Mit der Erarbeitung des Wasserrechtsantrages war das Büro Berkmann aus Steinbach beauftragt. Vom Büro Berkmann wurde zwischenzeitlich ein Angebot für die erforderlichen Ingenieurleistungen der erforderlichen Maßnahmen vorgelegt. Die Leistungsphasen 1 bis 4 werden nicht mehr verrechnet, da diese mit dem Antrag auf Wasserrecht bereits erbracht wurden.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro Berkmann und der Tatsache, dass vom Büro Berkmann bereits alle Vorleistungen erbracht wurden wird empfohlen das Büro Berkmann mit den zusätzlichen Ing.-Leistungen auf Grundlage der HOAI, Honorarzone III, Basissatz zu beauftragen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.   

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die anfallenden Kosten sind im Haushalt für 2023 zu berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und dem Angebot des Büros Berkmann für die erforderlichen Ingenieur-Leistungen bei den anstehenden Umbauarbeiten an der Abwasserbeseitigungsanlage aufgrund des neuen Wasserrechtsbescheides für Schmiechen Ort und stimmt der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 an das Büro Berkmann aus Steinbach auf Grundlager der HOAI (Honorarzone IIII, Basissatz) zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den entsprechenden Ing.-Vertrag zu unterzeichnen. 

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Anlage/n
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