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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Eigentümer des Grundstücks in der Birkenstraße 17 beabsichtigt auf seinem Grundstück an der südlichen Grenze eine Doppelgarage zu errichten. Aufgrund der Vorgaben des Bebauungsplanes könnte die Garage verfahrensfrei errichtet werden. Der Eigentümer beantragt aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks eine Reduzierung des geforderten Stauraums von 6,00 m auf 4,00 m an der Nordseite der geplanten Garage.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden, da im Mittel der Stauraum von 6,00 m eigehalten wird und dadurch keine Bezugsfälle geschaffen werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.   

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und dem Antrag des Eigentümers des Grundstücks Birkenstraße 17 zur Errichtung einer Doppelgarage an der südlichen Grundstücksgrenze und stimmt dem Antrag zur Reduzierung des erforderlichen Stauraums vor der Garage von 6,00 m auf 4,00 m aufgrund der Lage des Grundstücks zu, da in der Mitte der Garage die geforderten 6,00 m Stauraum eingehalten werden.

 

Vom Antragsteller sind gegebenenfalls noch zusätzliche Antragsunterlagen nachzureichen.       

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Anlage/n
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Antrag mit Lageplänen

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