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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Ein Mitglied der Fairtrade-Gemeinde Mering, ging auf den Ersten Bürgermeister von Mering zu und bat mit Antrag v. 23.11.2022 um einen Zuschuss in Höhe von 2.600,00 Euro.

 

Dieser wird für die Absicherung der Miete des Meringer Welt-Raums für einen neuen Standort ab März 2023 als Defizitausgleich benötigt. Verwendungsnachweise werden erbracht.

 

Der jetzige Meringer Welt-Raum ist mittlerweile zu klein geworden. Dieser wird als Versammlungsort für Vereine und Gruppierungen gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt.

 

Zur Finanzierung kann aktuell nur ein Betrag von ca. 1000,00 Euro Einnahmen durch Fortsetzung bestehender Beteiligungen garantiert werden. Die Weltladen Augsburg GmbH kann die höhere Miete nicht finanzieren, wie sie es zum jetzigen Standort praktiziert.

 

Somit entsteht eine Finanzierungslücke bis zu 2.600,00 für die Jahresmiete.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2023:  2600,00 €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel für diesen Zweck werden im Haushalt 2023 auf der HHSt.: 1/7900-7170 veranschlagt.

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Beschlussvorschlag
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Der Hauptausschuss beschließt, der Fairtrade-Gemeinde nach Vorlage der Verwendungsnachweise über die vollständigen Einnahmen und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen zur Minderung eine Defizits einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 2.600,00 Euro für das Jahr 2023 zu gewähren.

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Anlage/n
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Schreiben vom 23.11.2022                  

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